ADOBE
Software-Lizenzvertrag
BENUTZERHINWEIS: BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: VERWENDUNG GEMÄSS ZIFFER 2; ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ZIFFER 4; GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFERN 6 UND 7; HAFTUNG GEMÄSS ZIFFER 8 UND BESONDERE AUSNAHMEN IN ZIFFER 14. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN UND JEDER JURISTISCHEN PERSON, DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND FÜR DIE SIE GENUTZT WIRD, GEGENÜBER EINKLAGBAR: Z. B., SOFERN EINSCHLÄGIG, IHREM ARBEITGEBER GEGENÜBER. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIE SOFTWARE NICHT. DIE BESTIMMUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE DER SOFTWARE GEGEN RÜCKVERGÜTUNG ENTNEHMEN SIE BITTE UNSERER WEBSEITE http://www.adobe.com/de/support .
MÖGLICHERWEISE BESTEHT ZWISCHEN IHNEN UND ADOBE DIREKT EIN WEITERER SCHRIFTLICHER VERTRAG (Z. B. EIN MEHRFACHLIZENZVETRAG - „VOLUME LICENCE AGREEMENT“) DER DIESEN VERTRAG GANZ ODER TEILWEISE ERGÄNZT ODER ERSETZT.
ALLE RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM DER SOFTWARE STEHEN ADOBE UND IHREN LIEFERANTEN ZU. DIE SOFTWARE WIRD LIZENZIERT, NICHT VERKAUFT. ADOBE ERLAUBT IHNEN NUR IM RAHMEN DIESER VERTRAGSBESTIMMUNGEN, DIE SOFTWARE ZU KOPIEREN, HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN, ZU VERWENDEN ODER AUF SONSTIGE WEISE VON DER FUNKTIONALITÄT ODER DEM GEISTIGEN EIGENTUM DER SOFTWARE ZU PROFITIEREN. PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN VON ADOBE UND DRITTEN, DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTEN SIND ODER AUF DIE DURCH DIE SOFTWARE ZUGEGRIFFEN WIRD, KÖNNEN ANDEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNTERLIEGEN. INFORMATIONEN HIERZU FINDEN SIE TYPISCHERWEISE IN FORM EINES SEPARATEN LIZENZVERTRAGES, VON NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER IN DER ENTSPRECHENDEN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN BEIGEFÜGTEN „READ-ME“ DATEI ODER UNTER http://www.adobe.com/de/products/eula/third_party .
DIE SOFTWARE ENTHÄLT MÖGLICHERWEISE PRODUKTAKTIVIERUNGS- UND ANDERE TECHNOLOGIEN ZUM SCHUTZ VOR UNBEFUGTER NUTZUNG UND VERVIELFÄLTIGUNG SOWIE TECHNOLOGIE, DIE SIE BEI DER LIZENZVERWALTUNG UNTERSTÜTZEN SOLL. DIESE TECHNOLOGIEN KÖNNEN IHRE VERWENDUNG DER SOFTWARE BEHINDERN, SOFERN SIE NICHT DIE IN DER SOFTWARE UND DER DOKUMENTATION BESCHRIEBENEN AKTIVIERUNGS-, INSTALLATIONS- UND LIZENZVERWALTUNGSPROZESSE BEFOLGEN. BESUCHEN SIE UNSERE WEBSEITE http://www.adobe.com/de/support FÜR INFORMATIONEN ÜBER PRODUKTAKTIVIERUNG UND/ODER LIZENZVERWALTUNG.
1. Definitionen.
"Adobe" steht für Adobe Systems Incorporated, eine Delaware-Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA, wenn Ziffer 10(a) dieses Vertrags Anwendung findet; in anderen Fällen steht "Adobe" für Adobe Systems Software Ireland Limited, Unit 3100, Lake Drive, City West Campus, Saggart D24, Republik Irland, eine Gesellschaft nach den Gesetzen Irlands und ein Konzernunternehmen und Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated.
“Adobe Run-Time” ist der Teil der Software, der erforderlich ist, um das Endanwenderprodukt auf Hardware zu betreiben, auf der die Software selbst nicht installiert ist.
"Computer" steht für ein Computergerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann.
“Endnutzerprodukt” bezeichnet eine von Ihnen erstellte Kombination aus der Ausgabedatei und der Adobe Run-Time. Zu den Endnutzerprodukten gehören z. B. Lernsoftware, Präsentationen, Demonstrationsdateien, interaktives Multimedia-Material, interaktive Unterhaltungsprodukte u. ä.
"Internes Netzwerk" steht für eine private, geschützte Netzwerkquelle, die nur Arbeitnehmern und einzelnen Vertragspartnern (das heißt zeitweilig beschäftigten Arbeitnehmern) einer genau bezeichneten Gesellschaft oder einer anderen Geschäftseinheit zugänglich ist. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder etwaige andere gemeinschaftliche Netzwerke, die öffentlich zugänglich sind, wie z. B. Mitgliedschaften oder auf Abonnement beruhende Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen.
“Ausgabedatei” bezeichnet eine durch Ihre Nutzung der Software erstellte Ausgabedatei.
"Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Adobe gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz -- "Volume License") festgelegt ist.
"Software" umfasst (a) die gesamte Information, mit der dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören insbesondere (i) Softwaredateien und andere Computerinformation von Adobe oder Dritten; (ii) Muster und Bestandsfotografien, Bilder, Audio-, Clipart und andere künstlerische Werke, die mit der Adobe-Software gebündelt sind und nicht von Adobe oder Dritten durch separate Dienstleistungen erlangt werden (die "Inhaltsdateien"); (iii) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial und -dateien (die "Dokumentation"); sowie (iv) Schrifttypen; und (b) alle veränderten Versionen und Kopien von sowie alle Updates, Upgrades und Ergänzungen zu solcher Information, die Ihnen von Adobe gleich zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, soweit dies nicht unter einem separaten Vertrag geschieht (im weiteren zusammenfassend "Updates").
2. Softwarelizenz. Falls die Software von Adobe oder einem seiner berechtigten Lizenznehmer bezogen haben und solange Sie die Bedingungen dieses Vertrages einhalten, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software auf die in der Dokumentation beschriebene Weise und für die dort beschriebenen Zwecken gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Sonderbestimmungen bezüglich der Nutzung bestimmter Produkte und Komponenten, einschließlich Schrifttypensoftware, Acrobat, After Effects, Adobe Presenter, ColdFusion, Contribute, Flash und Flash Player und Version Cue finden Sie in Ziffer 14.
2.1 Allgemeine Verwendung. Sie dürfen eine Kopie der Software auf kompatiblen Computern bis zur Zulässigen Anzahl installieren und verwenden; oder
2.2 Servereinsatz. Sie dürfen die zulässige Anzahl von Kopien der Software auf der zulässigen Anzahl von Dateiservern eines Computers innerhalb Ihres Internen Netzwerks installieren, um die Software auf Computern bis zur Zulässigen Anzahl innerhalb des gleichen Internen Netzwerks herunterzuladen und zu installieren, oder
2.3 Serververwendung. Sie dürfen die zulässige Anzahl von Kopien der Software auf der zulässigen Anzahl von Dateiservern eines Computers innerhalb Ihres Internen Netzwerks lediglich zu dem Zweck der durch eine Einzelperson initiierten Verwendung der Software mittels Befehlen, Daten oder Anweisungen (z. B. Skripten) von einem Computern innerhalb desselben Internen Netzwerks installieren. Die gesamte Anzahl der Nutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer), denen die Verwendung der Software auf den Dateiservern eines Computers gestattet ist, darf die Zulässige Anzahl nicht überschreiten. Jede andere Verwendung der Software in einem Netzwerk ist unzulässig, einschließlich der direkten Verwendung oder der Verwendung über Befehle, Daten oder Anweisungen (i) von oder an einen anderen Computer, der nicht Teil des Internen Netzwerks ist, (ii) für die Ermöglichung von Internetdienstleistungen oder Web-Hosted-Dienstleistungen, (iii) durch Nutzer, die zur Verwendung der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt sind, (iv) als Komponente eines Systems, Ablaufplans oder Dienstes der mehr als der Zulässigen Anzahl an Nutzern zugänglich ist oder (v) für Tätigkeiten, die nicht durch einen Einzelbenutzer initiiert werden (z. B. automatische Serververarbeitung von Wire-Feed-Inhalt in großem Umfang) und
2.4 Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern. Vorbehaltlich der relevanten Beschränkungen in der nachstehenden Ziffer 2.5 darf der Hauptnutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist („Hauptnutzer“), eine zweite Kopie der Software für seine ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder Heimcomputer installieren, vorausgesetzt, dass die Software auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer. Unter Umständen müssen Sie sich an Adobe wenden um eine zweite Kopie zu erstellen.
2.5 Beschränkungen der Zweitnutzung durch Mehrfachlizenznehmer. Wurde die Software im Rahmen eines Adobe Mehrfachlizenzprogrammes (derzeit als Adobe Open Options bezeichnet) von einem anderen Lizenznehmer als einem Mehrfachlizenznehmer in einer Bildungseinrichtung bezogen, darf die gemäß Ziffer 2.4 erstellte Zweitkopie der Software nur zum Vorteil und für die Geschäftszwecke des entsprechenden Mehrfachlizenznehmers genutzt werden. Weitere Informationen über die Zweinutzung durch Mehrfachlizenznehmer finden Sie auf unserer Webseite unter http://www.adobe.com/de/aboutadobe/openoptions .
2.6 Sicherungskopie. Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie nicht für andere Zwecke als Archivierungszwecke installiert und verwendet wird.
2.7 Vertrieb der Run-Time Sie dürfen das Endnutzerprodukt und die damit verbundene Adobe Run-Time kopieren und entsprechende Kopien vertreiben, mit der Einschränkung, dass (a) die Adobe Run-Time nur gebündelt mit der Ausgabe-Datei als Teil des Endnutzproduktes vertrieben oder genutzt werden darf und (b) die Adobe Run-Time von allen jeweiligen Empfängern nur verwendet werden darf, wenn der jeweilige Empfänger zustimmt, dass keine Übertragung der Eigentumsrechte an der Adobe Run-Time erfolgt, und dass das Endnutzerprodukt, einschließlich der Adobe Run-Time nicht dekompiliert oder disassembliert wird. Ferner darf das Endnutzerprodukt nicht vertrieben werden, um Lernsoftware, Präsentationen, interaktives Multimedia-Material, interaktive Unterhaltungsprodukte u. ä von anderen abzuspielen.
2.8 Inhaltsdateien. Soweit in den "Read-Me"-Dateien der Inhaltsdateien, die ggf. besonderen Rechten und Einschränkungen unterliegen, nicht anders erläutert, dürfen Sie die Inhaltsdateien darstellen, ändern, vervielfältigen und vertreiben. Sie dürfen die Inhaltsdateien allerdings nicht einzeln vertreiben (das heißt in Fällen, bei denen diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen). Inhaltsdateien dürfen nicht für die Herstellung von beleidigendem, verleumderischem, betrügerischem, obszönem oder pornographischem Material verwendet werden. Sie dürfen auch nicht für Material verwendet werden, welches das geistige Eigentumsrecht von Dritten verletzt oder für Material, das auf andere Weise rechtswidrig ist. Sie haben keinen Anspruch auf Marken- und Zeichenrechte hinsichtlich Inhaltsdateien oder Ableitungen davon. Inhaltsdateien umfassen keine Bestandsfotografien oder anderen Inhalt, der nicht mit der Adobe-Software gebündelt ist, wie z. B. Bilder, die durch die Adobe Bestandsfoto-Dienstleistungen erlangt werden.
2.9 Beispiel-Anwendungscode. Soweit in der Dokumentation für den betreffenden Code und/oder die Software oder einer gesonderten Vereinbarung zwischen Ihnen und Adobe nichts anders bestimmt ist, dürfen Sie den Quellcode jener Teile des Softwareprogrammes, die in der Begleitdokumentation als Beispielcode, Beispiel-Anwendungscode oder Komponenten (einzeln jeweils „Beispiel-Anwendungscode“) ausgewiesen sind, ausschließlich für die Zwecke des Designs, der Entwicklung und des Testens von mit Hilfe von Adobe Softwareprogrammen entwickelten Webseiten und Anwendungen ändern; der Muster-Anwendungscode darf (gleich ob verändert oder nicht) jedoch nur kopiert und vertrieben werden, wenn alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt sind: (1) Sie vertreiben den kompilierten Beispiel-Anwendungscode in Objektcode-Form zusammen mit Ihrer Anwendung; (2) Sie integrieren den Muster-Anwendungscode nicht in für die Entwicklung von Webseiten bestimmte Produkte oder Anwendungen, und (3) Sie verwenden zur Vermarktung Ihrer Anwendung keine Namen, Logos oder anderen Marken von Adobe. Sie verpflichten sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrieb Ihrer Anwendung ergeben.
2.10 Scripting. Die Software kann Extendscript Beispiele enthalten, die eine schriftliche Genehmigung von Adobe einschließen, die Beispiele unter bestimmten eingechränkten Umständen zu ändern und zu vertreiben. Sie verpflichten sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus einem entsprechenden Vertrieb ergeben.
3. Rechte an Geistigem Eigentum. Die Software und sämtliche autorisierten Kopien dieser Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge. Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen, gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software, und alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Adobe und ihren Lieferanten vorbehalten.
4. Einschränkungen.
4.1 Schutzvermerke. Das Kopieren der Software, außer in den in Ziffer 2 und 14 aufgeführten Fällen, ist nicht gestattet. Jede zuverlässige von Ihnen erstellte Kopie der Software muss die gleichen urheber- und anderen schutzrechtlichen Vermerke aufweisen, die in oder auf der Software erscheinen.
4.2 Keine Änderungen. Sofern nicht gemäß Ziffer 14 gestattet, ist Ihnen das Ändern, Anpassen oder Übersetzen der Software nicht gestattet. Sie dürfen die Software nicht dekompilieren, disassemblieren, Reverse Engineering vornehmen oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen dürfen, um Interoperabilität mit der Software herzustellen.
4.3 Keine Entbündelung. Die Software kann verschiedene Anwendungen, Programme und Komponenten enthalten, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und Ihnen auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wurde die Software als einzelnes Produkt entwickelt und Ihnen so zur Verfügung gestellt. Sie darf nur als einzelnes Produkt gemäß Ziffer 2 und 14 auf Computern verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, dass Sie alle Komponenten der Software verwenden, jedoch dürfen die Softwarekomponenten nicht zur Verwendung auf verschiedenen Computern entbündelt werden. Das Entbündeln oder Repackaging der Software zum Vertrieb, zur Übertragung oder zum Weiterverkauf ist nicht gestattet. Besondere Ausnahmen zu dieser Ziffer 4.3 finden Sie unter Ziffer 14.
4.4 Keine Übertragung. SIE DÜRFEN DIE RECHTE AN DER SOFTWARE NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN, VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN NUTZERS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN FÄLLEN. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software dauerhaft auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie (i) diesen Vertrag und die (ii) Seriennummer(n), die auf von Adobe oder ihrem autorisierten Vertriebshändler zur Verfügung gestellten Medien enthaltene Software und jede sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Upgrades, Updates und früherer Versionen und (iii) alle Kopien der Schrifttypensoftware, die in andere Formate konvertiert wurde, ebenfalls an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Upgrades, Updates und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie eine wirksame Softwarelizenz erworben haben. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN, DÜRFEN SIE KEINE SCHULUNGS-, VORAB- ODER MUSTERKOPIEN DER SOFTWARE ÜBERTRAGEN. Vor der Übertragung kann Adobe von Ihnen verlangen, dass Sie und der Empfänger schriftlich die Einhaltung dieses Vertrages bestätigen, Adobe Information über Sie beide zukommen lassen und Endnutzer der Software registrieren lassen. Planen Sie 4 bis 6 Wochen für die Übertragung. Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/de/support oder kontaktieren Sie den Adobe-Kundendienst, um weitere Information zu erhalten.
5. Updates. Wenn die Software ein Upgrade oder Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Upgrade oder Update verwenden zu dürfen. Nach der Installation eines solchen Updates oder Upgrades, dürfen Sie eine solche vorherige Version im Einklang mit deren Endnutzerlizenzvertrag nur dann weiter verwenden wenn (a) das Upgrade oder Update und alle vorherigen Versionen auf dem gleichen Gerät installiert sind, (b) die vorherigen Versionen oder Kopien davon nicht an einen Dritten oder auf ein anderes Gerät übertragen werden, es sei denn alle Kopien des Updates oder Upgrades werden auch an diesen Dritten oder auf dieses andere Gerät übertragen und (c) Sie anerkennen, dass alle Pflichten, die Adobe möglicherweise im Hinblick auf Support der vorherige(n) Version(en) hat, möglicherweise mit der Verfügbarkeit des Upgrades oder Updates erlöschen. Nach der Installation eines Updates oder Upgrades ist keine andere Verwendung von vorherigen Versionen erlaubt. Upgrades und Updates werden Ihnen möglicherweise durch Adobe zu zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen lizenziert.
6. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG. Sofern in Ziffer 14 nicht anders dargelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erhalt der Software, dass die Software im Wesentlichen in der Lage ist, die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen auszuführen, vorausgesetzt, sie wird entsprechend dem empfohlenen Betriebssystem und der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, VOR- ODER TESTVERSIONEN (BETA), STARTSOFTWARE, BEWERTUNGEN, PRODUKT-SAMPLER ODER MUSTERKOPIEN ("NOT FOR RESALE -- NFR") DER SOFTWARE ODER WEBSITES, ONLINE DIENSTE ODER ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (siehe Ziffer 14). Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von neunzig (90) Tagen unter Vorlage des Kaufbelegs bei Adobes Kundendienst-Abteilung geltend gemacht werden. Weitere Informationen über Gewährleistungsansprüche finden sie auf Adobes Kundendienstseite unter http://www.adobe.com/de/support . Wenn die Software nicht im Wesentlichen die in der Dokumentation aufgeführten Funktionen erfüllt, besteht Ihr einziger Gewährleistungsanspruch gegenüber Adobe und Adobes Konzerngesellschaften und Adobes einzige Verpflichtung im Rahmen dieser Gewährleistung in einem Austausch der Software oder einer Rückerstattung der für die Software entrichteten Lizenzgebühr, ganz nach dem Ermessen von Adobe. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN SPEZIELLE RECHTE. ES STEHEN IHNEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU. DIESE VARIIEREN JE NACH RECHTSORDNUNG. Weitere Informationen zur Gewährleistung, so vorhanden, entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNG, DIE ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN GEWÄHREN UND STELLT DEN EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH AN ADOBE, ADOBES KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER IHRE LIEFERANTEN BEI EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG DAR. ADOBE UND IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN UND LIEFERANTEN STELLEN DIE SOFTWARE UND DEN ZUGANG ZU SÄMTLICHEN WEBSITES, ONLINE-DIENSTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN "WIE BESEHEN" UND MIT ALLEN MÄNGELN ZUR VERFÜGUNG UND SCHLIESSEN AUSDRÜCKLICH SÄMTLICHE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN, AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. AUSGENOMMEN HIERVON IST VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG ODER ZUSICHERUNG, DIE AUFGRUND NATIONALER GESETZE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER DARF. Die Bedingungen der Ziffer 7 und Ziffer 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet davon, aus welchem Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrags noch weiter verwendet werden dürfte bzw. dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrags verlängert würden.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. MIT AUSNAHME DER AUSSCHLIESSLICHEN OBEN BESCHRIEBENEN RECHTSBEHELFE UND SOFERN NICHT ABWEICHEND IN ZIFFER 14 GEREGELT, ÜBERNEHMEN ADOBE UND IHRE LIEFERANTEN KEINE HAFTUNG FÜR VERLUST, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, SCHÄDEN, DIE AUS BETRIEBSSTILLSTAND HERRÜHREN, PERSONENSCHÄDEN ODER MANGELNDE SORGFALT ODER ANSPRÜCHE DRITTER , AUCH WENN EIN VERTRETER VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND IHREN KONZERNGESELLSCHAFTEN UND LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER GEGEBENENFALLS FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT SELBST FÜR DEN FALL EINER GRUNDLEGENDEN ODER WESENTLICHEN VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER VERLETZUNG GRUNDLEGENDER ODER WESENTLICHER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES. AUSGENOMMEN HIERVON IST VORSTEHENDE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG ODER ZUSICHERUNG, DIE AUFGRUND NATIONALER GESETZE NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KANN ODER DARF. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen seiner Tochtergesellschaften und Lieferanten zu dem Zweck, Verpflichtungen, Garantien und Haftungsansprüche abzuwehren, auszuschließen und einzuschränken, jedoch nicht in anderer Hinsicht und für andere Zwecke. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den länderspezifischen Ausnahmen am Ende dieses Vertrags, sofern vorhanden, oder setzen Sie sich mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.
9. Exportbestimmungen. Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze“ bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde oder das sonstigen Einschränkungen unterliegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und Nordkorea) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.
10. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem geltenden materiellen Recht: (a) des US-Bundesstaates Kalifornien, wenn Sie eine Softwarelizenz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwerben; (b) Japans, wenn Sie eine Softwarelizenz in Japan, China, Korea oder einem anderen Land in Südostasien erwerben, in denen alle offiziellen Sprachen mit idiographischer Schrift (z.B. Hanzi, Kanji oder Hanja) und/oder anderen Schriften mit gleicher oder ähnlicher Struktur (z.B. Hangul oder Kana) geschrieben werden; (c) Englands, wenn Sie eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der o.g. Länder kaufen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); Tokyo District Court, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die zuständigen Gerichte in London, England (bei Anwendbarkeit englischen Rechts). Ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit gesetzlicher Kollisionsnormen und des Abkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods). Die Anwendung dieser Bestimmungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Allgemeine Bestimmungen. Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Für Verbraucher in Neuseeland, die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten, unterliegt dieser Vertrag beispielsweise den Bestimmungen des "Consumer Guarantees Act". Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Vertrages ist nur die englische Version dieses Vertrages gültig. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Adobe bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.
12. Hinweis für US-Behörden als Endnutzer.
12.1 "Commercial Items". Die Software und das Begleitmaterial sind Handelswaren ("Commercial Item(s)") im Sinne von 48 C.F.R. Section 2.101, bestehend aus kommerzieller Computersoftware ("Commercial Computer Software") und Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware ("Commercial Computer Software Documentation") im Sinne von 48 C.F.R. Section 12.212 bzw. 48 C.F.R. Section 227.7202. Gemäß 48 C.F.R. Section 12.212 bzw. 48 C.F.R. Section 227.7202-1 bis 227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und das Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware für US-Regierungsbehörden als Endnutzer (a) nur als Handelswaren und (b) nur mit jenen Rechten zur Verfügung gestellt, die allen anderen Endnutzern gewährt werden, gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrags für Endnutzer von Adobe. Unveröffentlichte Rechte nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten bleiben vorbehalten. Adobe Systems Incorporated, 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA.
12.2 Lizenzierung von Adobe-Technologie durch US-Regierungsbehörden. Sie verpflichten sich, bei der Lizenzierung von Adobe-Software für US-Regierungsbehörden oder zugehörigen Auftragnehmern in Einklang mit den Bestimmungen gemäß 48 C.F.R. Section 12.212 (für Zivilbehörden) und 48 C.F.R. Section 227-7202-1 und 227-7202-4 (für das Verteidigungsministerium) zu handeln. Ist der Endnutzer eine US-Regierungsbehörde so verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen der Executive Order 11246, einschließlich Ergänzungen, Abschnitt 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt 503 des Rehabilitation Act von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie den Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen.
13. Beachtung von Lizenzen. Unternehmen, Gesellschaften und Organisationen sind hiermit verpflichtet, nach Aufforderung von Adobe oder ihrem bevollmächtigten Vertreter innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software von Adobe zum Zeitpunkt der Anfrage gemäß den Bestimmungen gültiger Adobe-Lizenzen erfolgt.
14. Besondere Bestimmungen und Ausnahmen. Diese Ziffer enthält besondere Bestimmungen in Bezug auf bestimmte Produkte und Komponenten der Software sowie beschränkte Ausnahmen zu den obigen Vertragsbedingungen. Soweit Regelungen in dieser Ziffer in Widerspruch mit anderen Bedingungen dieses Vertrages stehen, genießen die Regelungen dieser Ziffer Vorrang.
14.1 Beschränkte Gewährleistung für Nutzer in Deutschland und Österreich. Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben haben und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, findet Ziffer 6 keine Anwendung. Adobe gewährleistet stattdessen nach Erhalt der Software für den Zeitraum der Gewährleistungsfrist, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen ("die vereinbarten Funktionen") bereitstellt, vorausgesetzt, sie wird entsprechend der empfohlenen Hardwarekonfiguration verwendet. Die in dieser Ziffer genannte „Gewährleistungsfrist“ beträgt ein (1) Jahr für Geschäftskunden und zwei (2) Jahre für Privatkunden. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE IHNEN KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE, BEISPIELSWEISE UPDATES, VORAB- ODER TESTVERSIONEN, STARTSOFTWARE, PRODUKT-SAMPLER ODER UNVERKÄUFLICHE MUSTERKOPIEN ("NFR") DER SOFTWARE ODER SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, WEBSITES, ONLINE DIENSTE, ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ODER FÜR SOFTWARE, DIE VON IHNEN AUF EINE WEISE GEÄNDERT WURDE, DASS DEFEKTE VERURSACHT WURDEN. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie die Software auf unsere Kosten während der beschränkten Gewährleistungsfrist unter Vorlage des Kaufbelegs an den Händler, bei dem Sie die Software erworben haben, zurückgeben. Wenn die Funktionen der Software wesentlich von den in der Dokumentation aufgeführten Funktionen abweichen, ist Adobe dazu berechtigt, die Software - im Wege der Nacherfüllung und nach eigenem Ermessen - zu reparieren oder auszutauschen. Sollte dies fehlschlagen, sind Sie zu einer Minderung des Kaufpreises (Minderung) oder zum Rücktritt von dem Kaufvertrag (Rücktritt) berechtigt. Für weitere Informationen zur Gewährleistung setzen Sie sich bitte mit dem Adobe-Kundendienst in Verbindung.
14.2 Haftungsbeschränkung für Nutzer in Deutschland und Österreich.
14.2.1 Wenn Sie die Software in Deutschland oder Österreich erworben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Länder haben, findet Ziffer 8 keine Anwendung. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 14.2.2 ist die gesetzliche Haftung von Adobe und ihren Konzerngesellschaften stattdessen auf folgende Punkte beschränkt: (i) Adobe und ihre Konzerngesellschaften übernehmen die Haftung nur bis zur Höhe des zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags typischerweise vorhersehbaren Schadens hinsichtlich denjenigen Schäden, die aus einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht herrühren; und (ii) Adobe und ihre Konzerngesellschaften haften nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
14.2.2 Die Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für Fälle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere nicht für die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund einer Beschaffenheitsgarantie oder für die Haftung für schuldhaft verursachte Personenschäden.
14.2.3 Sie sind vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags dazu verpflichtet, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden notwendigen, angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und Ihrer Computerdaten.
14.3 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt ("Vorabversionssoftware"), gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Bei der Vorabversionssoftware handelt es sich um eine Vorabversion, die nicht das endgültige Produkt von Adobe darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise wird Adobe die Vorabversionssoftware nie kommerziell öffentlich anbieten. Wenn Sie die Vorabversionssoftware gemäß eines gesonderten schriftlichen Vertrags erhalten haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Adobe Systems Incorporated (Adobe Systems Incorporated Serial Agreement for Unreleased Products), unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie müssen alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet, vernichten oder zurückgeben. IHRE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE AUF VORABVERSIONSSOFTWARE ANWENDUNG FINDEN.
14.4 Testversionen, Produkt-Sampler, Musterkopien (NFR), Zusätzliche Bedingungen. Wenn die Software eine Testversion, Startsoftware, ein Produkt-Sampler oder eine Musterkopie (NFR) ("Testversionssoftware") ist, gelten die Bestimmungen der folgenden Ziffer. Die Testversionen können beschränkte Funktionalitäten enthalten und sind nur zu Demonstrations- und Testzwecken und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt. SIE VERWENDEN TESTVERSIONEN AUF IHR EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE AUF TESTVERSIONEN ANWENDUNG FINDEN.
14.5 Software mit zeitlich beschränkter Funktionalität (Time out Software). Sofern die Software eine Version mit zeitlich beschränkter Funktionalität ist wird sie nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums oder einer bestimmten Anzahl von Starts nach der Installierung aufhören zu funktionieren. Die bestehende Lizenz endet nach diesem Zeitraum oder der Anzahl von Starts sofern sie nicht von Adobe auf Ihren Erwerb einer vollgültigen vertriebenen Lizenz hin verlängert wird. DER ZUGANG ZU SÄMTLICHEN DATEIEN ODER ERGEBNISSEN, DIE MIT SOLCHER SOFTWARE ODER EINEM DAMIT VERBUNDENEN PRODUKT HERGESTELLT WURDEN ERFOLGT ALLEIN AUF IHR RISIKO.
14.6 Software für Bildungseinrichtungen (Educational Software Product). Wenn es sich bei dem im Lieferumfang dieses Vertrags enthaltenen Produkt um Software für Bildungseinrichtungen handelt (d.h. Software, die allein für die Verwendung durch Endnutzer in Bildungseinrichtungen hergestellt und vertrieben wird) dürfen Sie die Software nur verwenden, wenn Sie im Rahmen der für Sie geltenden Rechtsordnung als Endnutzer in Bildungseinrichtungen gelten ("Educational End User"). Bitte besuchen Sie die Website http://www.adobe.com/de/education/purchasing , um zu prüfen ob dieser Status auf Sie zutrifft. Adressen autorisierter Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Authorized Academic Reseller) in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website http://www.adobe.com/store unter dem Link "Buying Adobe Products worldwide".
14.7. Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält --
14.7.1 dürfen Sie die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem Computer verbundene Endgeräte ausgeben.
14.7.2 Sofern die Zulässige Anzahl an Computern fünf oder weniger beträgt, dürfen Sie die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines mit mindestens einem dieser Computer verbundenen Endgerätes herunterladen, damit die Schrifttypensoftware auf diesem Endgerät verbleibt und auf einem weiteren Endgerät für jedes Vielfache von fünf innerhalb der Zulässigen Anzahl von Computern herunterladen.
14.7.3 Sie dürfen eine Kopie der Schrifttypen, die Sie für eine bestimmte Datei genutzt haben, zu einem gewerblich genutzten Drucker oder zu einem Servicebüro mitnehmen, und dieses Servicebüro darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung Ihrer Dateien verwenden, vorausgesetzt, das Servicebüro verfügt über eine gültige Lizenz um diese Schrifttypensoftware zu verwenden.
14.7.4 Sie dürfen die Schrifttypensoftware gemäß der folgenden Bedingungen in ein anderes Format zur Nutzung in einem anderen Umfeld konvertieren und installieren: Ein Computer, auf dem die konvertierte Schrifttypensoftware genutzt oder installiert wird als ein Computer innerhalb der Zulässigen Anzahl angesehen. Die Nutzung der Schrifttypensoftware, die Sie konvertiert haben, erfolgt im Einklang mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages. Die konvertierte Schrifttypensoftware darf nur für Ihre eigenen gewöhnlichen Geschäftszwecke oder persönliche Zwecke genutzt werden und darf nicht, gleich zu welchem Zweck, vertrieben oder übertragen werden, es sei denn gemäß Ziffer 4.4 dieses Vertrages.
14.7.5 Sie dürfen Kopien der Schrifttypensoftware in Ihre elektronischen Dokumente integrieren um diese zu drucken oder anzusehen. Sofern die Schrifttypensoftware, die Sie integrieren, als "lizenziert für editierbares Integrieren" auf Adobes Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html gekennzeichnet ist, dürfen Sie außerdem auch Kopien dieser Schrifttypensoftware integrieren, um Ihre elektronischen Dokumente zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt.
14.8 Online-Dienste.
14.8.1 Die Software ist möglicherweise auf Ihren Zugang zu von Adobe oder ihren Konzerngesellschaften oder Lieferanten unterhaltenen Websites, über die Waren, Informationen, Software und Dienste (z. B. die Adobe Bestandsfoto-Dienstleistungen) ("Online-Dienste") angeboten werden, angewiesen oder erleichtert Ihnen diesen. Ihr Zugang zu und die Nutzung einer Website oder eines Online-Dienstes bestimmt sich nach den Vertragsbedingungen, Haftungsausschlüssen und Hinweisen, die auf einer solchen Website angebracht sind oder anderweitig mit solchen Diensten zusammenhängen, z. B. die Nutzungsbedingungen, die unter http://www.adobe.com/de/misc/copyright.html abgerufen werden können. Adobe kann jederzeit und gleich aus welchem Grund die Verfügbarkeit beliebiger Webseiten oder Online-Dienste ändern oder einstellen.
14.8.2 Adobe kontrolliert und billigt keine Websites oder Online-Dienste von Dritten und übernimmt für diese keine Haftung. Sämtliche Geschäfte zwischen Ihnen und jedem Dritten in Zusammenhang mit einer Website oder einem Online-Dienst, einschließlich der Lieferung und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und sämtliche andere Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen in Zusammenhang mit solchem Geschäften betreffen allein Sie und den Dritten.
14.8.3 SOFERN ADOBE, IHRE KONZERNGESELLSCHAFTEN ODER DRITTE NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ETWAS ANDERES VEREINBAREN, NUTZEN SIE DIE WEBSITES UND ONLINE DIENSTE AUF IHR EIGENES RISIKO GEMÄSS DER GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN ZIFFERN 7 UND 8.
14.9 "After Effects Professional Render Engine". Sofern die Software die Vollversion von Adobe After Effects Professional enthält, dürfen Sie eine unbeschränkte Anzahl von "Render Engines" auf Computern innerhalb Ihres Internen Netzwerks, das mindestens einen Computer enthält, auf dem die Vollversion der Adobe After Effects Professional Software installiert ist, installieren. Der Begriff "Render Engine" bezeichnet einen installierbaren Teil einer Software die es ermöglicht, "After Effects Projekte" wiederzugeben, die jedoch nicht die gesamte After Effects Nutzerschnittstelle beinhaltet und nicht dazu genutzt werden kann, Projekte zu erstellen oder abzuändern.
14.10 "Version Cue"-Software. Sofern die Software "Adobe Creative Suite"-Software und die "Version Cue"-Softwarekomponenten enthält, können Sie, anstatt eine einzelne Kopie der "Version Cue Server"-Komponente mit den anderen Komponenten der Software wie unter Ziffer 2.1 gestattet zu installieren und zu verwenden, die "Version Cue Server"-Komponente auf einem Dateiserver innerhalb Ihres Internen Netzwerks installieren und für den Zugriff durch Computer innerhalb dieses Internen Netzwerkes zugänglich machen, sofern Ihr Internes Netzwerk mindestens einen Computer enthält, auf dem "Adobe Creative Suite"-Software installiert ist. Wenn Sie gewerbsmäßig Kreativdienstleistungen erbringen, dürfen Sie Kunden außerhalb Ihres Internen Netzwerkes Zugriff auf den Version Cue Server gewähren, sofern die folgenden Auflagen erfüllt werden:
(1) Sie dürfen nur jenen Kunden Zugriff gewähren, für die Sie größere Kreativdienstleistungen wie Werbung, Public Relations, Graphikdesign etc. erbringen;
(2) Sie dürfen den Zugriff nur gewähren, um Ihren Kunden die Teilnahme, Mitarbeit und Mitwirkung an Kreativprojekten zu ermöglichen, die Sie für diese Kunden durchführen;
(3) Sie dürfen für den Zugriff auf oder die Nutzung des Version Cue Servers keine Gebühr erheben;
(4) Sie dürfen außer für die hier ausdrücklich genannten Zwecke oder für Zwecke, die nichts mit von Ihnen erbrachten Kreativdienstleistungen zu tun haben, wie dem Management der eigenen Projekte der Kunden, keinen Zugriff auf den Version Cue Server gewähren;
(5) Ihren Kunden ist es nicht gestattet, Kopien des Version Cue Servers herunterzuladen; und
(6) Sie beachten alle anderen Bestimmungen dieses Vertrages.
Keine andere Verwendung in Netzwerken ist gestattet, insbesondere keine Unterstützung von Internet oder Web-basierten Arbeitsgruppen oder Diensten.
14.11 Zertifizierte Dokumente. Sofern die Software es Ihnen ermöglicht, Zertifizierte Dokumente zu erstellen und zu validieren, findet diese Ziffer Anwendung.
14.11.1 Zertifizierte Dokumente und Zertifizierungsdienste. Ein "Zertifiziertes Dokument" ist eine PDF-Datei mit einer digitalen Signatur die (a) die Zertifizierungsfunktion der Software, (b) ein Zertifikat und (c) einen "privaten" Verschlüsselungsschlüssel verwendet, der dem "öffentlichen" Schlüssel im Zertifikat entspricht. Die Erstellung eines zertifizierten Dokuments erfordert dass Sie vom autorisierten Zertifizierungsdienstanbieters ein Zertifikat erhalten. Der "Zertifizierungsdienstanbieter" ist ein unabhängiger Drittanbieter, wie unter http://www.adobe.com/security/partners_cds.html aufgelistet. Die Validierung eines zertifizierten Dokuments erfordert den Zertifizierungsdienst des Zertifizierungsdienstanbieters, der das Zertifikat erstellt hat. "Zertifizierungsdienste" sind Dienste, die von Zertifizierungsdienstanbietern bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere (a) Zertifikate, die von dem Zertifizierungsdienstanbieter zur Verwendung der Zertifizierungsfunktion der Software herausgegeben wurden, (b) Dienste im Zusammenhang mit der Herausgabe von Zertifikaten und (c) andere Dienste im Zusammenhang mit Zertifikaten, insbesondere Verifizierungsdienste.
14.11.2 Zertifizierungsdienstanbieter. Obwohl die Software Funktionen für die Erstellung und Validierung von zertifizierten Dokumenten enthält, werden die zur Verwendung dieser Funktionen notwendigen Zertifizierungsdienste nicht von Adobe zur Verfügung gestellt. Der Erwerb und die Verfügbarkeit des Zertifizierungsdienstes sowie der Verantwortung dafür betreffen allein das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Zertifizierungsanbieter . Bevor Sie auf ein zertifiziertes Dokument, eine mit diesem verbundene digitale Signatur und/oder damit im Zusammenhang stehende Zertifizierungsdienste vertrauen, müssen Sie zuerst die entsprechende Ausstellererklärung sowie diesen Vertrag durchlesen und ihnen zustimmen. Die "Ausstellererklärung" umfasst die Geschäftsbedingungen, zu denen der Zertifizierungsdienstanbieter die Zertifizierungsdienste anbietet (siehe Links unter http://www.adobe.com/security/partners_cds.html ), insbesondere z. B. Bezugsverträge, Vereinbarungen mit vertrauenden Parteien, Zertifizierungsrichtlinien und Geschäftsgepflogenheiten, sowie Ziffer 14.12 dieses Vertrages. Indem Sie ein zertifiziertes Dokument unter Verwendung eines Zertifizierungsdienstes validieren, geben Sie Ihre Zustimmung dazu, dass (a) das zum digitalen Signieren eines zertifizierten Dokuments verwendete Zertifikat zum Zeitpunkt der Überprüfung widerrufen werden kann, wodurch die digitale Signatur auf dem zertifizierten Dokument gültig zu sein scheint, obwohl dies tatsächlich jedoch nicht der Fall ist, (b) die Sicherheit und Integrität eines zertifizierten Dokuments aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterzeichners des zertifizierten Dokuments, des entsprechenden Zertifizierungsdienstanbieters oder eines Dritten gefährdet sein kann und dass (c) Sie die entsprechende Ausstellererklärung gelesen und verstanden haben und daran gebunden sind.
14.11.3 Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Der Zertifizierungsdienstanbieter bietet seine Dienste ausschließlich in Übereinstimmung mit der betreffenden Ausstellererklärung an. DER ZUGRIFF AUF DIE ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ÜBER DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE WIRD "WIE BESEHEN" UND OHNE JEDWEDE GEWÄHRLEISTUNG ODER ENTSCHÄDIGUNGSVERPFLICHTUNGEN (ES SEI DENN, DIES IST IN DER AUSSTELLERERKLÄRUNG DES ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETERS FESTGELEGT) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SIEHE ZIFFER 7 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIE AUF ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE ANWENDUNG FINDEN.
14.11.4 Haftungsfreistellung. Sie stimmen zu, Adobe und den betreffenden Zertifizierungsdienstanbieter (außer im Rahmen der in der Ausstellererklärung ausdrücklich festgelegten Bedingungen) von allen Haftungs-, Verlust-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen und -klagen (einschließlich aller damit verbundenen angemessenen Auslagen und Kosten sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung), die aus oder in Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Vertrauen auf einen Zertifizierungsdienst entstehen, freizustellen, insbesondere durch (a) Vertrauen in ein abgelaufenes oder widerrufenes Zertifikat; (b) die inkorrekte Verifizierung eines Zertifikats; (c) die Verwendung eines Zertifikats, die nicht im Rahmen der entsprechenden Ausstellererklärung, dieses Vertrages oder des geltenden Rechts zugelassen ist; (d) die Nichtausübung einer angemessenen Einschätzung der Umstände unter denen auf einen Zertifizierungsdienst vertraut wurde; oder (e) die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die gemäß der entsprechenden Ausstellererklärung erforderlich sind.
14.11.5 Drittbegünstigte. Sie stimmen zu, dass der von Ihnen in Anspruch genommene Zertifizierungsdienstanbieter ein Drittbegünstigter im Sinne dieser Ziffer dieses Vertrags ist und dass dieser Zertifizierungsdienstanbieter berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen.
14.12 Acrobat Professional Eigenschaften.
14.12.1 Definitionen.
14.12.1.1 “Verteilen” bezeichnet die Auslieferung oder anderweitige Bereitstellung, gleich ob unmittelbar oder mittelbar und auf welche Weise eines Erweiterten Dokuments an einen oder mehrere Empfänger.
14.12.1.2 “Erweitertes Dokument” bezeichnet eine PDF-Datei, die mit Hilfe von Acrobat Professional Software so bearbeitet wurde, dass sie das lokale Abspeichern von Dokumenten mit ausgefüllten PDF-Formularen ermöglicht.
14.12.2 Wenn die Software Acrobat Professional beinhaltet, dann enthält die Software Aktivierungstechnologie, die es Ihnen ermöglicht, PDF-Dokumente mit bestimmten Eigenschaften durch die Nutzung eines digitalen Berechtigungsnachweises innerhalb der Software ("Schlüssel") auszustatten. Sie verpflichten sich, auf diesen Schlüssel nicht zuzugreifen, ihn nicht zu steuern, zu deaktivieren, zu entfernen, zu nutzen oder ihn zu vertreiben, gleich für welchen Zweck.
14.12.3 Hinsichtlich jedes einzelnen Erweiterten Dokuments steht Ihnen jeweils nur eine der beiden folgenden Alternativen offen: (a) das entsprechende Erweiterte Dokument entweder an eine unbeschränkte Anzahl einzelner Empfänger auszugeben, jedoch nicht mehr als fünfhundert (500) einzelne ausgefüllte Erweiterte Dokumente oder Ausdrucke entsprechender Erweiterter Dokumente auszuwerten oder (b) das entsprechende Erweiterte Dokument an höchstens fünfhundert (500) einzelne Empfänger auszugeben, wobei die Auswertung der von den Empfängern ausgefüllten und an Sie zurückgesandten Erweiterten Dokumente in ihrer Anzahl unbeschränkt ist. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieses Vertrages erhöhen sich die vorstehend genannten Höchstanzahlen durch den Erwerb zusätzlicher Nutzungslizenzen für Acrobat Professional nicht (d.h. die vorstehend genannten Höchstanzahlen stellen unabhängig davon, wie viele zusätzliche Lizenzen für die Nutzung von Acrobat Professional Sie ggf. erworben haben, die maximale Höchstgrenze dar).
14.13 Acrobat 3D Capture-Utility. Enthält die Software die Acrobat 3D Capture-Utility, dürfen Sie die Utility zusätzlich zur Installierung der Software gemäß vorstehender Ziffer 2 getrennt auf einem einzelnen Unix-Computer installieren.
14.14 FlashPaper Printer. Unbeschadet gegenteiliger Bestimmungen dieses Vertrages ist es Ihnen nicht gestattet, (a) den FlashPaper Printer auf einem für den Zugriff und die Nutzung durch mehrere Anwender ausgelegten Server zu installieren oder (b) die Benutzeroberfäche des FlashPaper Printer Viewers, der FlashPaper Dokumente anzeigt, zu ändern oder zu ersetzten.
14.15 Flash Player. Ihre Nutzungsrechte für Flash Player, Projektoren, Stand-Alone Player, Plug-in oder ActiveX control, die Ihnen als Bestandteil oder mit der Software zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ausschließlich den im nachstehenden Link festgelegten Bestimmungen: http://www.adobe.com/products/eula/tools/flashplayer_usage.html . Sofern und soweit dort nicht anders bestimmt, sind Sie nicht zur Nutzung und zum Vertrieb entsprechender Software berechtigt.
14.16 Flash, Professional Edition. Zusätzlich zur Installation auf dem Computer, auf dem Sie die Flash Professional Edition installieren und nutzen, dürfen Sie den Flash Video Encoder, der Ihnen zusammen mit der Kopie der Flash Professional Software zur Verfügung gestellt wird, auf einem von dem Computer, auf dem Sie die Kopie der Flash Professional Software installiert haben und nutzen, getrennten Computer installieren, vorausgesetzt dass (a) der Flash Video Encoder ausschließlich in Verbindung mit Inhalten benutzt wird, die Sie mit Hilfe der Flash Professional Software erstellen und (b) der Flash Video Encoder nicht mehr nach dem Zeitpunkt installiert oder genutzt wird, ab dem Sie nicht länger Hauptnutzer des Hauptcomputers sind, auf dem die entsprechende Kopie der Flash Professional Software installiert ist.
14.17 Contribute Publishing Dienste. Gemäß der zusammen mit der Software bereitgestellten Endnutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software, dürfen Sie nur dann eine Verbindung zur Contribute Publishing Services Software herstellen, wenn Sie für jede Person, die ggf. eine Verbindung zur Contribute Publishing Software herstellt, eine entsprechende Lizenz erworben haben, mit der Maßgabe, dass Testversionen der Adobe Contribute Software die Contribute Publishing Services Software gemäß den Bestimmungen der Endnutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software diese installieren und eine Verbindung zu ihr herstellen dürfen.
14.18 ColdFusion Report Builder. Sie können die Software auf so vielen einzelnen Computern installieren und nutzen wie jeweils benötigt werden. Sie dürfen die von der Software erstellte Ausgabedatei ausschließlich mit oder auf ColdFusion Software verwenden und/oder lesen. Sie werden von der Software erstellte Ausgabedateien nicht entschlüsseln oder zurückentwickeln.
14.19 Adobe Presenter. Sofern die Software den Adobe Presenter beinhaltet, stimmen Sie durch Ihre Installation oder Nutzung des Adobe Acrobat Connect Add-ins in Verbindung mit der Nutzung der Software zu, dass Sie das Acrobat Connect Add-in ausschließlich auf einem Desktopcomputer und nicht auf Produkten, die keine PCs sind, einschließlich unter anderem einer Webanwendung, einer Set-Top-Box (STB), Handheld, Telefon oder Web-Pad Gerät installieren oder verwenden werden. Weiterhin dürfen Teile der Software, die in mit Hilfe der Software erstellte Präsentationen, Daten oder Inhalte eingebettet sind (die „Adobe Presenter Run-Time“), nur zusammen mit den entsprechenden Präsentation, den Daten oder Inhalten verwendet werden. Sie werden die Adobe Presenter Run-Time ausschließlich eingebettet in entsprechende Präsentationen, Daten oder Inhalte verwenden und dafür sorgen, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte dies ebenfalls tun. Außerdem werden Sie die Adobe Presenter Run-Time nicht ändern, zurückentwickeln oder disassemblieren und auch dafür sorgen, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte dies nicht tun.
14.20 AVC VERTRIEB. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine AVC Import- und Export-Funktionalität enthält: DIESES PRODUKT IST GEMÄSS DER AVC PATENTPORTFOLIO-LIZENZ LIZENZIERT FÜR DIE PERSÖNLICHE, NICHT-GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER FÜR DIE FOLGENDEN ZWECKE: (i) ZUR ENCODIERUNG VON VIDEO GEMÄSS DEM AVC-STANDARD („AVC-VIDEO“) UND/ODER (ii) ZUR DECODIERUNG VON AVC-VIDEO, DAS EIN VERBRAUCHER FÜR PERSÖNLICHE, NICHT-GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN ENCODIERT UND/ODER VON EINEM AUTORISIERTEN AVC-VIDEO-ANBIETER BEZOGEN HAT. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C UNTER http://www.mpegla.com .
14.21 VERTRIEB VON MPEG-2. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine MPEG-2 Import- und Export-Funktionalität enthält: JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTES AUSSER DER PERSÖNLICHEN NUTZUNG DURCH DEN VERBRAUCHER, SOFERN DIESE DEM MPEG-2-STANDARD FÜR DIE ENCODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR GEPACKTE MEDIEN ENTSPRICHT, IST OHNE LIZENZ IM RAHMEN GÜLTIGER PATENTE IM MPEG-2 PATENTPORTFOLIO AUSDRÜCKLICH VERBOTEN; EINE ENTSPRECHENDE LIZENZ IST ERHÄLTLICH BEI MPEG LA, L.L.C 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, USA.
14.22 Vertrieb von MP3 oder MP3PRO Inhalten. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine MP3 oder MP3Pro Import- und/oder Export-Funktionalität enthält. Die Bereitstellung der Software beinhaltet weder die Übertragung einer Lizenz noch das Recht, MP3-encodierte oder mp3PRO-encodierte Daten in gewinnbringenden Übertragungssystemen (terrestrisch, Satellit, Kabel und/oder sonstige Vertriebskanäle), Streaming-Anwendungen (über das Internet, über Intranets und/oder andere Netzwerke), in anderen Inhalts-Vertriebssystemen (Pay-Audio- oder Audio-on-Demand-Anwendungen und dergleichen) oder auf physischen Datenträgern (Compact Discs, DVDs, Halbleiterchips, Festplatten, Speicherkarten und dergleichen) zu vertreiben. Für eine diesbezügliche Verwendung der Software ist eine separate Lizenz erforderlich. Nähere Einzelheiten erhalten Sie unter http://mp3licensing.com .
Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen, verwenden Sie bitte die Anschriften und Kontaktinformationen, die dem Produkt beiliegen.
Adobe, Acrobat, After Effects, ColdFusion, Contribute, Flash, Flash Paper und Version Cue sind eingetragene Marken bzw. Marken von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.
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